Die Betreuungskosten in der Kindertagespflege werden vom Jugendamt der Stadt Münster festgesetzt. Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern, dem vereinbarten Betreuungsumfang sowie dem Alter des Kindes.
Die Beiträge sind sozial gestaffelt und werden direkt durch das Jugendamt berechnet und erhoben. Grundlage ist die jeweils gültige Elternbeitragssatzung der Stadt Münster.
Der Elternbeitrag deckt die pädagogische Betreuung ab. Die Kosten für die Verpflegung werden separat vereinbart und pauschal monatlich direkt an mich gezahlt.
Die Zusammenarbeit mit den Familien und mir basiert auf einem schriftlichen Betreuungsvertrag, den ich mit den Eltern abschließe. Er schafft Klarheit über Betreuungszeiten, Rahmenbedingungen und organisatorische Absprachen und bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle und verbindliche Begleitung.
Bei Fragen zur Beitragshöhe, zur Berechnung oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Münster.
Zu diesem Termin dürfen Sie Ihr Kind selbstverständlich mitbringen. In ruhiger Atmosphäre nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen, Sie lernen die Räumlichkeiten kennen und erhalten einen Einblick in meinen pädagogischen Alltag.
Die Entscheidung über die Platzvergabe treffe ich persönlich. Mir ist wichtig, dass die Gruppenzusammensetzung stimmig ist und jedes Kind gut begleitet werden kann.
Die Grundlage der Betreuung bildet ein schriftlicher Betreuungsvertrag, der zwischen Ihnen, dem Jugendamt der Stadt Münster und mir geschlossen wird. Eine Aufnahme ist grundsätzlich ganzjährig möglich, sofern ein freier Platz zur Verfügung steht.
Die Eingewöhnung gestalte ich in Anlehnung an das Berliner Modell. Sie dauert in der Regel etwa vier bis sechs Wochen und orientiert sich am individuellen Tempo Ihres Kindes. Eine behutsame, verlässliche Begleitung in dieser sensiblen Phase ist mir besonders wichtig.
Ich freue mich darauf, Sie und Ihr Kind persönlich kennenzulernen.